§ 175 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) beschäftigte sich bis 1994 mit dem Straftatbestand der Homosexualität. Es stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe, wenn sie öffentlich oder durch Verbreitung von Schriften propagiert wurden. Die Grundlage für den Paragraphen wurde bereits im 19. Jahrhundert geschaffen und unter der nationalsozialistischen Herrschaft noch weiter verschärft.
Der Paragraf führte zu tausenden Verurteilungen und hatte schwerwiegende negative Auswirkungen auf das Leben und die persönliche Freiheit von homosexuellen Männern in Deutschland. Viele wurden diskriminiert, verfolgt und zu einer Verleugnung ihrer sexuellen Identität gezwungen.
Der § 175 wurde mehrmals reformiert, jedoch erst im Jahr 1994 vollständig abgeschafft. Seitdem ist die einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlung zwischen Erwachsenen in Deutschland strafrechtlich nicht mehr relevant. In den Jahren nach der Abschaffung des § 175 wurden auch Bestrebungen unternommen, um den Opfern der Bestrafung zu rehabilitieren und Entschädigungen zu gewähren. Im Jahr 2017 wurden schließlich alle noch lebenden Männer, die aufgrund des § 175 verurteilt wurden, vollständig rehabilitiert.
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